Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Bildungsabschlüsse ausländisch
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ein ausländischer Hochschulgrad kann in der Regel in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden. Bei Graden aus der EU kann die Angabe der verleihenden Hochschule entfallen; für bestimmte Doktorgrade gelten abweichende privilegierende Regelungen. Es findet weder eine Bewertung des Hochschulabschlusses noch eine formale Anerkennung des ausländischen Grades statt.

Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form ein ausländischer Grad geführt werden darf, regelt § 29 des Hessischen Hochschulgesetztes im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung. Die Führungsvoraussetzungen sind vom Gradinhaber eigenständig zu überprüfen.

Eine Bewertung eines ausländischen Hochschulabschlusses erfolgt nur für Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen.

Stelle:
Ingenieurkammer Hessen
Adresse:
Abraham-Lincoln-Straße 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
(Bemerkung: Anschrift und Besucheranschrift sind identisch.)
Telefon:
+49 611 97457-0
Telefax:
+49 611 97457-29
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Mo: - Do: 09:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 09:00 bis 15:00 Uhr
Bei einer persönlichen Vorstellung wird um eine Terminabsprache gebeten

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
1 / 1
Vorname Nachname
Laura Roos
1 - 3 / 3
Formularname Download-Link
Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur Externe URL: Formular 'Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur'
Kammermitgliedschaft Download: Formular 'Kammermitgliedschaft'
Mitgliedschaft Ingenieurkammer Hessen Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure / Freiwillige Mitgliedschaft Externe URL: Formular 'Mitgliedschaft Ingenieurkammer Hessen
Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure / Freiwillige Mitgliedschaft'