Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Investitionskosten in Altenpflegeeinrichtungen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Regierungspräsidium Gießen ist die zuständige Behörde für die Aufgaben nach § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI in Verbindung mit der Verordnung über die Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen, Seniorenbegegnungsstätten, Altenpflegeschulen und Modellprojekten. Danach sind Investitionskosten in geförderten Altenpflegeeinrichtungen vom Regierungspräsidium Gießen zu genehmigen. Nicht geförderte Altenpflegeeinrichtungen müssen diese Kosten lediglich anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Altenpflege wenden sich an das zuständige Regierungspräsidium Gießen.

Bemerkungen

Investitionskosten Pflegeeinrichtungen
(Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

29.08.2016
Stelle:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat VI 62 - Sozial- und Förderangelegenheiten, Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII
Adresse:
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt
(Bemerkung: Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)

Neuen Bäue 2
35390 Gießen, Universitätsstadt
(Bemerkung: Besucheradresse)
Postanschrift:
Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
Telefon:
+49 641 303-0
(Bemerkung: Zentrale)
Telefax:
+49 641 303-2197
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja