Leistungen von A-Z
Bezeichnung:
Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen und auf ein Medizinstudium anrechnen lassen
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland betrieben haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen auf das Medizinstudium anrechnen lassen.
Ebenso können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, wenn Sie bereits im Inland oder Ausland ein dem Medizinstudium verwandtes Studium betrieben haben.
Teaser
Bisher im In- oder Ausland erbrachte Studienzeiten und Studienleistungen können Sie sich hier auf das Medizinstudium anrechnen lassen.
Voraussetzungen
- Ihre anzurechnenden Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig mit dem Medizinstudium nach der Approbationsordnung für Ärzte.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Studium im Inland:
- Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen
Studium im Ausland:
- Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Fachlich freigegeben am
22.06.2023
Zuständig für:
Heringen (Werra)
Leistung:
Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen und auf ein Medizinstudium anrechnen lassen
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Zuständige Stelle(n) |
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Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe |