Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Pflege und Betreuung - Beschwerden und Anregungen einreichen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als pflegebedürftiger Mensch, als Angehöriger, rechtlicher Betreuer, Bekannter, Nachbar oder Pflegekraft Beschwerden, Kritik, aber auch Anregungen zur Pflege im häuslichen oder stationären Bereich haben, können Sie sich an damit an die Hessische Ämter für Versorgung und Soziales wenden.

Ihrer Beschwerde wird unverzüglich nachgegangen und Sie werden anschließend über das Ergebnis der Überprüfungen informiert.

Beschwerden werden auf Wunsch streng vertraulich behandelt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Versorgung und Soziales.

Zuständig als obere Aufsichtsbehörde für Betreuung- und Pflegeleistungen in Hessen ist das Regierungspräsidium Gießen,
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Damit eine Überprüfung von Beschwerden und Anregungen zielführend erfolgen kann, sollten diese möglichst konkret beschrieben werden.

Welche Gebühren fallen an?

Beschwerden sind grundsätzlich für die/den Anzeigende/n bzw. die/den Beschwerdeführer/in gebühren- bzw. kostenfrei.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

06.09.2012
Stelle:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat VI 62 - Sozial- und Förderangelegenheiten, Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII
Adresse:
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt
(Bemerkung: Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)

Neuen Bäue 2
35390 Gießen, Universitätsstadt
(Bemerkung: Besucheradresse)
Postanschrift:
Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
Telefon:
+49 641 303-0
(Bemerkung: Zentrale)
Telefax:
+49 641 303-2197
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja