Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Film- und Drehgenehmigungen (Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Film- und Fernsehaufnahmen bedarf es einer Erlaubnis.


Sind für Filmaufnahmen Straßensperrungen, Haltverbote oder andere den Verkehr beeinträchtigende Maßnahmen erforderlich, bedarf es einer straßenverkehrsrechtlichen Genehmigung nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Sofern für Film- und Dreharbeiten keine straßenverkehrsrechtliche Anordnung erforderlich ist, bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Bundesfernstraßengesetz bzw. nach dem Hessischen Straßengesetz.

An wen muss ich mich wenden?

Über den Antrag auf Film- und Drehgenehmigung entscheidet

  • bei straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde,
  • bei Sondernutzungserlaubnis die örtlich zuständige Straßenbaubehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein formloser Antrag, dem Folgendes beizufügen ist:

  • Adresse und Angaben zur Erreichbarkeit des Antragstellers/Adressaten (Mobil-/Telefon, Telefax)
  • genaue Angaben des Drehorts mit Lageplanskizze
  • genaue Terminangaben, Beschreibung des Umfangs und des Programmablaufs

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Auslagen und Gebühren für die Straßensperrungen bzw. für die Sondernutzung an.

Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Behörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag sollte frühzeitig – möglichst 4 Wochen – vor dem gewünschten Termin gestellt werden.

Rechtsbehelf

Gegen die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis kann bei der zuständigen Stelle Widerspruch eingelegt werden.

Gegen die Versagung einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung ist eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben.

Was sollte ich noch wissen?

Hessen Film und Medien GmbH

Die Hessen Film und Medien GmbH ist zentraler Ansprechpartner für alle Belange rund um das Thema Filmförderung in Hessen. Was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Förderung für Ihr Filmprojekt beantragen wollen finden Sie unter folgendem Link:

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

25.10.2016
Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stelle:
Stadt Heringen (Werra) - FB 2 Bürgerdienste
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933-114
Telefax:
06624 933-100
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

montags 09.00 bis 12.00 Uhr
dienstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
mittwochs 09.00 bis 12.00 Uhr
donnerstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 17.30 Uhr
freitags 09.00 bis 12.00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Am Bürgerhaus:
Parkplatz:
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
1 / 1
Vorname Nachname
Kai Adam
1 / 1
Formularname Download-Link
Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigung Externe URL: Formular 'Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigung'