Leistungen von A-Z
Bezeichnung:
Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
An wen muss ich mich wenden?
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Welche Gebühren fallen an?
keine
Herausgebende Stelle
Dr. Laier, RL VII2
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
30.09.2021
Zuständig für:
Heringen (Werra)
Leistung:
Meldebestätigung Ausstellung
1 - 2 / 2
Zuständige Stelle(n) |
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Stadt Heringen (Werra) - Bürgerbüro |
Stadt Heringen (Werra) - Ordnungsamt |