Leistungen von A-Z
Bezeichnung:
Elterngeld Informationserteilung
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Sie werden Eltern und haben Fragen zum Thema Elterngeld? Die Beratung und Antragsbearbeitung zum Elterngeld erfolgt durch die regional zuständige Elterngeldstelle.
Teaser
Die Beratung und Antragsbearbeitung zum Thema Elterngeld erfolgt durch die regional zuständige Elterngeldstelle.
Zuständige Stelle
Elterngeld müssen Sie schriftlich bei den Elterngeldstellen der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales beantragen, in deren Bereich Ihr Kind zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Fachlich freigegeben am
24.04.2024
Zuständig für:
Heringen (Werra)
Leistung:
Elterngeld Informationserteilung