Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Freistellung wg. Akutpflege beim Arbeitgeber anmelden (unbezahlte Freistellung)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wird ein naher Angehöriger akut pflegebedürftig, so können Sie sich bis zu 10 Arbeitstage (unentgeltlich) freistellen lassen, um die pflegerische Versorgung zu organisieren.

Verfahrensablauf

  • Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich Ihre Arbeitsverhinderung und die voraussichtliche Dauer mit.
  • Legen Sie Ihrem Arbeitgeber auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung vor

An wen muss ich mich wenden?

Ihre(n) Arbeitgeber / Arbeitgeberin

Voraussetzungen

Sie sind

  • Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer,
  • in einer betrieblichen Berufsausbildung, oder
  • wegen Ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen

(zu diesen gehören Sie zum Beispiel auch, wenn Sie in Heimarbeit beschäftigt sind).

Als nahe Angehörige gelten:

  • Großeltern, Eltern, Schwiegereltern
  • Ehegatten, Lebenspartner, Partner eine eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister
  • Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder
  • die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners
  • Schwiegerkinder
  • Enkelkinder

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auf Verlangen Ihres Arbeitgebers

  • ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung
     

Welche Fristen muss ich beachten?

Dauer: Maximal 10 Tage

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

29.02.2012