Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Reisepass: Verlustanzeige
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

Teaser

Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

Expresspass
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Vorläufiger Reisepass
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Zuständig für:
Heringen (Werra)
Leistung:
Reisepass: Verlustanzeige
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Zuständige Stelle(n)
Stadt Heringen (Werra) - Bürgerbüro