Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Förderung Altenwohnungen als Mietwohnungen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Träger für den Neubau, Aus- und Umbau von Altenwohnungen oder Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften für Senioren können Sie staatliche Fördermittel im Hessischen Mietwohnungsbauprogramm erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Die örtliche Wohnraumförderstelle.

Voraussetzungen

  • Die geförderte Wohnung unterliegt 20 Jahre Mietpreis und Belegungsbindungen zu Gunsten von Haushalten, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
  • Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
  • Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten.
  • Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
     

Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Zuständig für:
Heringen (Werra)
Leistung:
Förderung Altenwohnungen als Mietwohnungen
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Zuständige Stelle(n)
Stadt Heringen (Werra) - FB 3 Bauen