Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

An wen muss ich mich wenden?

Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

28.05.2019
Zuständig für:
Heringen (Werra)
Leistung:
Kircheneintritt/Kirchenaustritt