Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie müssen den Verlust aller waffenrechtlichen Erlaubnisse anzeigen. Zu den waffenrechtlichen Erlaubnissen zählen: Waffenbesitzkarte, Jagdschein, Munitionserwerbschein, Waffenschein, Kleiner Waffenschein, Schießerlaubnis, Europäischer Feuerwaffenpass, Ersatzbescheinigung für WBK, sonstige Erlaubnisurkunden (z. B. Verbringungserlaubnis).

Sie können in einer Anzeige auch den Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisse angeben.

Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisse verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.

Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.

Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Teaser

Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnis, wie Waffenbesitzkarte oder Mitnahmeerlaubnis verloren haben, dann müssen Sie dies anzeigen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Verlust der Waffen, Munition oder Erlaubnisse bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. 

An wen muss ich mich wenden?

In Hessen sind die Kreisordnungsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) als Waffenbehörden zuständig.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Waffenbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt), in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

Voraussetzungen

Sie haben eine Waffe, Munition oder eine Erlaubnis verloren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Verlust unverzüglich anzeigen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

01.06.2023
Stelle:
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Waffen
Postanschrift:
Friedrich-Ebert-Str. 9
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
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Formularname Download-Link
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes Externe URL: Formular 'Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes'
Antrag für Kleiner Waffenschein (PDF) Externe URL: Formular 'Antrag für Kleiner Waffenschein (PDF)'
Anzeige über Schusswaffenerwerb Externe URL: Formular 'Anzeige über Schusswaffenerwerb'
Anzeige zum Schusswaffenerwerb (PDF) Externe URL: Formular 'Anzeige zum Schusswaffenerwerb (PDF)'
Anzeige zum Überlassen von Schusswaffen Externe URL: Formular 'Anzeige zum Überlassen von Schusswaffen'
Bestätigung zum Nachweis eines Bedürfnisses für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes Externe URL: Formular 'Bestätigung  zum Nachweis eines Bedürfnisses für die Erteilung  einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes'
Waffen: Antrag für Europäischer Feuerwaffenpass (PDF) Externe URL: Formular 'Waffen: Antrag für Europäischer Feuerwaffenpass (PDF)'