Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Schulfahrten Kostenerstattung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn für die Schulklasse, die Ihr Kind besucht, eine mehrtägige Klassenfahrt ansteht, kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Nicht jede Familie ist immer in der Lage, diese Kosten zu tragen.

Bei dem Sozialamt ihres Wohnortes können sie daher eine einmalige Beihilfe beantragen. Voraussetzung hierfür ist nicht, dass sie bereits Leistungen der Sozialhilfe beziehen. Die Beihilfe kommt ggf. auch dann in Betracht, wenn sie die nötigen Kosten nicht ganz aus ihren eigenen Mitteln aufbringen können.

An wen muss ich mich wenden?

Das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Stelle:
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Schulverwaltung
Postanschrift:
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
Telefon:
06621 87-1470
Öffnungszeiten:

Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja