Leistungen von A-Z
Bezeichnung:
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
An wen muss ich mich wenden?
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Stelle:
Stadt Heringen (Werra) - Ordnungsamt
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933-114
Telefax:
06624 933-100
E-Mail über Kontaktformular:
WWW:
Öffnungszeiten:
montags 09.00 bis 12.00 Uhr
dienstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
mittwochs 09.00 bis 12.00 Uhr
donnerstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 17.30 Uhr
freitags 09.00 bis 12.00 Uhr
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Am Bürgerhaus:
Parkplatz:
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
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Vorname | Nachname |
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Kai | Adam |