Service nach Lebenslagen

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Hier erfahren Sie, was für die Anerkennung und Gleichstellung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse zu tun ist.
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Leistungen
Gleichwertigkeit einer Qualifikation nach der Gefahrstoffverordnung beantragen
Gleichwertigkeit Feststellung Berufe im Handwerk mit Berufsqualifikation aus dem Ausland
Gleichwertigkeit Feststellung Rechtsanwalt mit Berufsqualifikation aus dem Ausland
Gleichwertigkeit für Berufe im zulassungspflichtigen Handwerk mit Berufsqualifikation aus dem Ausland feststellen lassen
Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Feststellung
Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen im zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe (Meisterprüfung) Feststellung
Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen im zulassungspflichtigen Handwerk (Meisterprüfung) Feststellung
Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in landwirtschaftlichen Berufen Feststellung
Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in nichthandwerklichen Gewerbeberufen Feststellung
Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in rechtspflegerischen Berufen Feststellung
Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlern nach BVFG anerkennen lassen
Hebamme oder Entbindungspfleger mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, Berufsqualifikation anerkennen
Hochschulzugang - Anerkennung Bildungsnachweise
Ingenieurin oder Ingenieur aus dem Ausland Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragen
Lehrerin oder Lehrer aus Drittstaaten Berufsqualifikation anerkennen
Lehrerin oder Lehrer aus EU/EWR/Schweiz Berufsqualifikation anerkennen
Logopädin oder Logopäde mit Ausbildung aus Drittstaaten, Berufsqualifikation anerkennen
Logopädin oder Logopäde mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, Berufsqualifikation anerkennen
Markscheider-Bergverordnung; Anerkennung von "anderen Personen" für die Herstellung von sonstigen Unterlagen
Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister mit Ausbildung aus Drittstaaten, Berufsqualifikation anerkennen
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