Service nach Lebenslagen

Bezeichnung:
Grundsteuer Festsetzung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.

Grundbesitz sind

  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
  • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

An wen muss ich mich wenden?

Haben Sie allgemeine Fragen rund um das Thema „Einheitsbewertung“ steht Ihnen die Servicehotline des Landes Hessen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 (Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Servicehotline keine steuerliche Beratung leisten darf. Des Weiteren ist es nicht möglich, auf konkrete Einzelfälle einzugehen. Bei Fragen zu Themen rund um Ihre persönliche Steuererklärung (z. B. Rückfragen zum Einheitswertbescheid) wenden Sie sich daher bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist grundsätzlich die Bewertungsstelle des Finanzamts zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
 

Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Kommune zuständig, in der das Grundstück belegen ist.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Grundsteuer sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen der Broschüre „Steuern von A – Z“ zu entnehmen.

Broschüre "Steuern von A bis Z"
(Bundesministerium der Finanzen)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

05.03.2020
Stelle:
Stadt Heringen (Werra) - FB 4 Finanzen
Adresse:
Obere Goethestraße 17
32666 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933231
Fax:
06624 933-100
Webadresse:
Öffnungszeiten:

montags 09.00 bis 12.00 Uhr
dienstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
mittwochs 09.00 bis 12.00 Uhr
donnerstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 17.30 Uhr
freitags 09.00 bis 12.00 Uhr

Fahrstuhl:
ja
Parkplatz:
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Am Bürgerhaus:
Rollstuhlgerecht:
ja

Mitarbeiter

Name:
Frau Jutta Eitzeroth
Abteilung:
Stadtkasse
Raum:
2.8
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933-245
Fax:
06624 933-100
Name:
Herr Bernd Roos
Position:
Fachbereichsleiter
Abteilung:
FB 4 - Finanzen
Raum:
2.10
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Fax:
06624 933-100
Telefon:
06624 933-231
Name:
Herr Daniel Groenig
Abteilung:
Kämmerei
Raum:
2.11
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933-233
Fax:
06624 933-100
Name:
Herr Tobias Schäfer
Position:
Sachbearbeiter
Abteilung:
FB 4
Raum:
2.11
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933230
Fax:
06624 933100
Name:
Frau Marie-Christin Deist
Position:
Stellv. Leiterin Stadtkasse
Abteilung:
Finanzen
Raum:
2.8
Telefon:
06624 933243
Name:
Tatjana Reimer
Abteilung:
FB 4 - Finanzen
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933242
Name:
Herr Daniel Ruch
Position:
Leiter Stadtkasse
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933-240
Fax:
06624 933-100