Service nach Lebenslagen

Bezeichnung:
Baubeginnsanzeige
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Bauherrschaft hat den Ausführungsbeginn genehmigungsbedürftiger Vorhaben mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen (Baubeginnsanzeige).

Schließt das Vorhaben

  • Feuerungsanlagen,
  • Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung,
  • verbrennungsmotorisch betriebene Wärmepumpen und
  • feuerbeheizte Sorptionswärmepumpen

einschließlich Anlagen zur Abführung von Abgasen ein, ist die Baubeginnsanzeige auch dem Sachverständigen für Energieerzeugungsanlagen mitzuteilen.

Keiner Anzeige bedarf es, wenn Ihr Bauvorhaben baugenehmigungsfrei ist.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an

  • die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte) bzw.
  • den Sachverständigen für Energieerzeugungsanlagen; dies ist der örtlich zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Baubeginnsanzeige (siehe Anträge/Formulare)

Mit der Baubeginnsanzeige sind, soweit noch nicht geschehen, die Bescheinigungen nach § 68 HBO vorzulegen und die mit der Bauleitung beauftragte Person zu benennen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Baubeginn muss mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
 

Fachlich freigegeben am

19.11.2013
Stelle:
Stadt Heringen (Werra) - FB 3 Bauen
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933302
Fax:
06624 933-100
Webadresse:
Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Fahrstuhl:
ja
Parkplatz:
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Am Bürgerhaus:
Rollstuhlgerecht:
ja

Mitarbeiter

Name:
Frau Astrid Heinz
Abteilung:
FB3 - Bauen
Raum:
1.9
Adresse:
Ober Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933140
Name:
Herr Frank Renke
Abteilung:
Bauen
Raum:
3.8
Telefon:
06624 933305
Name:
Herr Jens Westermann
Abteilung:
Natur- und Umweltschutz
Raum:
3.8
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933-304
Fax:
06624 933-100
Name:
Frau Anke Wenkel
Abteilung:
Umwelt- und Naturschutz
Raum:
3.7
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933-311
Name:
Herr Klaus Jahnke
Abteilung:
Immobilienmanagement
Raum:
3.7
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933-314
Name:
Frau Irina Heinz
Abteilung:
FB 3
Raum:
3.6
Adresse:
Obere Goethestrasse 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933315
Fax:
06624 933100
Name:
Frau Isabel Steinmetz
Abteilung:
FB3
Raum:
3.6
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933310
Fax:
06624 933100