Service nach Lebenslagen

Bezeichnung:
Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Schadensfall
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.

Teaser

Wenn in Ihrem Betrieb Schäden durch das Versagen von Bauteilen oder sicherheitstechnische Einrichtungen entstanden sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Verfahrensablauf

Spezifische Daten, mit welchen die betroffenen Bauteile oder sicherheitstechnischen Einrichtungen identifiziert werden können, sind der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Zu den Daten gehören beispielsweise:

  • Hersteller
  • Bezeichnung
  • Herstellnummer
  • Baujahr

Zuständige Stelle

Örtlich zuständiges Regierungspräsidium
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:

  • Schilderungen zum Schadeneintritt,
  • zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Fachlich freigegeben am

19.01.2024
Stelle:
Regierungspräsidium Kassel - Abteilung V - Arbeitsschutz und Soziales
Adresse:
Leuschnerstr. 71
34134 Kassel, documenta-Stadt
Postanschrift:
Postfach
34117 Kassel, documenta-Stadt
Telefon:
0561 106-0
Öffnungszeiten:

Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

freitags 08:00 - 15:00 Uhr

Fahrstuhl:
ja
Leuschnerstraße 71
Parkplatz:
Parkplatz: offenes Parkhaus
Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Straßenbahnhaltestelle "Helleböhn":
Straßenbahn: Linien 3 und 7
Haltestelle: Bushaltestelle "Magazinhof":
Bus: Linie 11
Rollstuhlgerecht:
ja