Service nach Lebenslagen

Bezeichnung:
Abfallgebühren
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

  • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
  • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
  • die Abfallberatung,
  • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
  • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

Teaser

Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

An wen muss ich mich wenden?

Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

Was sollte ich noch wissen?

Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtpunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

24.09.2013
Stelle:
Stadt Heringen (Werra) - FB 3 Bauen
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933302
Fax:
06624 933-100
Webadresse:
Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Fahrstuhl:
ja
Parkplatz:
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Am Bürgerhaus:
Rollstuhlgerecht:
ja

Mitarbeiter

Name:
Herr Michael Franz
Position:
Fachbereichsleiter
Abteilung:
Bauen
Raum:
3.8
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933-302
Fax:
06624 933-100
Name:
Frau Astrid Heinz
Abteilung:
FB3 - Bauen
Raum:
1.9
Adresse:
Ober Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933140
Name:
Herr Frank Renke
Abteilung:
Bauen
Raum:
3.8
Telefon:
06624 933305
Name:
Herr Jens Westermann
Abteilung:
Natur- und Umweltschutz
Raum:
3.8
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933-304
Fax:
06624 933-100
Name:
Frau Anke Wenkel
Abteilung:
Umwelt- und Naturschutz
Raum:
3.7
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933-311
Name:
Herr Klaus Jahnke
Abteilung:
Immobilienmanagement
Raum:
3.7
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933-314
Name:
Frau Irina Heinz
Abteilung:
FB 3
Raum:
3.6
Adresse:
Obere Goethestrasse 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933315
Fax:
06624 933100
Name:
Frau Isabel Steinmetz
Abteilung:
FB3
Raum:
3.6
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933310
Fax:
06624 933100