Service nach Lebenslagen

Bezeichnung:
Anzeige des Waffengebrauchs während des Wachdienstes
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Falls Sie als Bewachungsunternehmer oder eine ihrer Wachpersonen im Wachdienst von Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder von Reizstoffsprühgeräten Gebrauch gemacht haben, ist dies unverzüglich anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt) und - falls noch keine Anzeige nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Bewachungsverordnung erfolgt ist - zugleich an die zuständige Polizeidienststelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formlose Mitteilung ist ausreichend.

Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
 

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Stelle:
Stadt Heringen (Werra) - Ordnungsamt
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933-114
Fax:
06624 933-100
Webadresse:
Öffnungszeiten:

montags 09.00 bis 12.00 Uhr
dienstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
mittwochs 09.00 bis 12.00 Uhr
donnerstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 17.30 Uhr
freitags 09.00 bis 12.00 Uhr

Fahrstuhl:
ja
Parkplatz:
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Am Bürgerhaus:
Rollstuhlgerecht:
ja

Mitarbeiter

Name:
Herr Kai Adam
Position:
Fachbereichsleiter
Abteilung:
Ordnungsamt
Raum:
1.1
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Fax:
06624 933-100
Telefon:
06624 933-114