Ausscheiden eines Vertreters des Ortsbeirates Bengendorf und Nachrücker


B e k a n n t g a b e

Ausscheiden eines Vertreters des Ortsbeirates Bengendorf und Nachrücken eines noch nicht berufenen Bewerbers

Das Ortsbeiratsmitglied des Wahlvorschlages der Einheitsliste Bürger von Bengendorf

Frau Evelyn Bock
Wildecker Straße 6
36266 Heringen (Werra)

hat zum 30.04.2026 auf ihren Sitz im Ortsbeirat Bengendorf verzichtet, da sie zur Stadträtin in den Magistrat gewählt wurde.

Gemäß § 34 (1) des Kommunalwahlgesetzes (KWG) vom 07.03.2005, geändert durch Gesetz vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber an ihre Stelle.

Ich stelle fest, dass

Frau Evelyn Bock

zum 30.04.2026 aus dem Ortsbeirat Bengendorf ausgeschieden ist  und für sie vom Wahlvorschlag der Einheitsliste Bürger von Bengendorf

Herr Rainer Hebeler
geb. 15.09.1961 in Unna,
Fotograf,
Waldstraße 12
36266 Heringen (Werra)

nachrückt.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsbehelfe nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach können Wahlberechtigte des  Wahlkreises (Ortsbezirk Bengendorf) binnen einer Auschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Heringen (Werra), Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra) einzureichen.

Heringen (Werra), 30.04.2026

Der Wahlleiter der Stadt Heringen (Werra)
gez. Adam

 




Ansprechpartner

Fachbereich 2-Bürgerdienste
Fachbereichsleiter
Kai Adam
 (06624)933-114
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