Festsetzung der Verpflegungspauschale ab 1.8. in den Kindertageseinrichungen


Amtliche Bekanntmachung

Festsetzung der Verpflegungspauschale gem. § 4 der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Heringen (Werra)

Der Magistrat der Stadt Heringen (Werra) hat in seiner Sitzung am 22.06.2026 beschlossen, die Verpflegungspauschale ab dem 01.08.2026 gem. § 4 der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Heringen (Werra) auf 71,00 € festzusetzen.

Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

 

Für die Richtigkeit:
Heringen (Werra), 23.06.2026
Der Magistrat der Stadt Heringen (Werra)
Im Auftrag
gez. Hujo




Ansprechpartner

Fachbereich 2-Bürgerdienste
Standesamt
Matthias Hujo
 (06624)933-121
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