16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Heringen (Werra)


AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADT HERINGEN (WERRA)

16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Heringen (Werra),
Änderungsbereich „Widdershäuser Straße“

Bekanntmachung der Genehmigung und des Inkrafttretens

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen (Werra) hat in ihrer Sitzung am 28.05.2026 den Feststellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Heringen (Werra), Änderungsbereich „Widdershäuser Straße“ gefasst. Mit Schreiben vom 20.08.2026 wurde die 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Heringen (Werra) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB durch das Regierungspräsidium Kassel (höhere Verwaltungsbehörde) genehmigt.

Räumlicher Geltungsbereich (Änderungsbereich)
Der räumliche Geltungsbereich (Änderungsbereich) der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Heringen (Werra) befindet sich westlich der Heringer Kernstadt und des K+S-Werksstandortes Wintershall. Das Plangebiet beginnt ca. 200 m nördlich des ehemaligen Heringer Bahnhofes und erstreckt sich entlang der Widdershäuser Straße in Richtung Norden. Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 4,76 ha. Die Lage und Abgrenzung des Änderungsbereichs ist in dem beigefügten Kartenausschnitt (Abbildung 1) dargestellt.

Abbildung 1: Lage des räumlichen Geltungsbereichs der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Heringen (Werra) (ohne Maßstab, Kartengrundlage: Digitale topografische Karte DTK 25, © Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation 2025).

Die Erteilung der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung der Stadt Heringen (Werra) ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird die 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Heringen (Werra), Änderungsbereich „Widdershäuser Straße“ wirksam.

Ab dem Tag der Bekanntmachung kann die 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Heringen (Werra), Änderungsbereich „Widdershäuser Straße“ mit der zugehörigen Begründung und dem Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB im Rathaus der Stadt Heringen (Werra), Raum 1.8, Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra) während der allgemeinen Dienststunden eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden. Die allgemeinen Dienststunden sind:

Montag bis Freitag        9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag                      14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag                 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr.

Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB werden die Änderung des Flächennutzungsplans, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

Internetseite der Stadt Heringen (Werra): www.heringen.de, dort unter der Rubrik: Stadtverwaltung / Bauleitplanung / Bauleitplanverfahren

(Internetadresse: https://www.heringen.de/stadtverwaltung/bauleitplanung/bauleitplanung.html )

Zentrales Internetportal des Landes: https://bauleitplanung.hessen.de/

Hinweise gemäß § 215 BauGB

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Form-vorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. § 215 hat folgenden Wortlaut:

Unbeachtlich werden:

1.         eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.         eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vor-schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.         nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Heringen (Werra) schriftlich gegenüber der Stadt Heringen (Werra) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Heringen (Werra), den 11.09.2026

Daniel Iliev
Bürgermeister

 

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit ordne ich die Bekanntmachung der erteilten Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Heringen (Werra), Änderungsbereich „Widdershäuser Straße“ an. Die 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung kann von jedermann auf Dauer im Rathaus der Stadt Heringen (Werra), Raum 1.8, Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra) während der allgemeinen Dienststunden eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden. Zusätzlich werden die Unterlagen in das Internet eingestellt:

Internetseite der Stadt Heringen (Werra): www.heringen.de, dort unter der Rubrik: Stadtverwaltung / Bauleitplanung / Bauleitplanverfahren

Zentrales Internetportal des Landes: https://bauleitplanung.hessen.de/

Heringen (Werra), den 11.09.2026

Daniel Iliev
Bürgermeister




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