Verpächtererklärungen


Amtliche Bekanntmachung

Feststellung zu Verpächtererklärungen der Stadt Heringen (Werra)

Aus gegebener Veranlassung wird hiermit bekanntgemacht, dass sämtliche Verpächtererklärungen der Stadt Heringen (Werra) mit Ablauf des 31.12.2024 ihre Gültigkeit verlieren.

Bei kürzlich erfolgten Ausschreibungen von Pachtflächen wurde vereinzelt festgestellt, dass für ausgeschriebene Flächen sog. Verpächtererklärungen vorgelegt wurden, für die in der Vergangenheit lediglich mündliche Pachtverträge abgeschlossen wurden. Diese Verfahrensweise ist nunmehr obsolet! Zur künftigen Handhabung sind als gängige Praxis ab sofort für sämtliche Pachtverhältnisse schriftliche Pachtverträge notwendig.

Infolgedessen verlieren die bisher mündlich abgeschlossenen Pachtverträge mit Wirkung zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit! Zur weiteren Fortgeltung ist die Umwandlung in einen schriftlichen Pachtvertrag zwingend erforderlich.

Diese Regelung wird hiermit im Einvernehmen mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund öffentlich bekanntgemacht.




Ansprechpartner

Fachbereich 3-Bauen
Bauverwaltung
Klaus Jahnke
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