16. Änderung des Flächennutzungsplans "Widdershäuser Straße"
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADT HERINGEN (WERRA)
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Heringen (Werra), Änderungsbereich „Widdershäuser Straße“
Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Heringen (Werra), Änderungsbereich „Widdershäuser Straße“ wird mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich (Änderungsbereich) der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Heringen (Werra) befindet sich befindet sich westlich der Heringer Kernstadt und des K+S-Werksstandortes Wintershall. Das Plangebiet beginnt ca. 200 m nördlich des ehemaligen Heringer Bahnhofes und erstreckt sich entlang der Widdershäuser Straße in Richtung Norden. Der Änderungsbereich hat eine Größe von circa 4,76 ha. Die Lage und Abgrenzung des Änderungsbereichs ist in dem beigefügten Kartenausschnitt (Abbildung 1) dargestellt.

Abbildung 1: Lage des räumlichen Geltungsbereichs der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Heringen (Werra) (ohne Maßstab, Kartengrundlage: Digitale topografische Karte DTK 25, © Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation 2025).
Wesentliche Ziele und Zwecke der Planung
Das Plangebiet soll zu gewerblichen Zwecken und zur Erweiterung des Werksgeländes des benachbarten K+S-Werksstandorts Wintershall umgenutzt werden. Hierzu hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen (Werra) in ihrer Sitzung am 14.12.2017 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46 „Gewerbe-/Industriegebiet an der Widdershäuser Straße“ (damaliger Verfahrenstitel) und zur parallelen 16. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewerbliche Umnutzung und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46 zu schaffen, erfolgt durch die 16. Änderung des Flächennutzungsplans die Darstellung einer gewerblichen Baufläche gemäß § 1 Abs. 1 BauNVO entlang der Widdershäuser Straße. Weiteres wesentliches Planungsziel ist dabei die vollständige Überplanung der bisher im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen innerhalb des Änderungsbereichs, da dort seit dem Jahr 2017 keine Wohnnutzung mehr stattfindet. Eine Wiederaufnahme der Wohnnutzung ist mangels entsprechender Bedarfe nicht absehbar.
Die 16. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im sogenannten Regelverfahren nach den §§ 2 bis 6a BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Heringen (Werra) wird zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen nach Satz 1 werden während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist) vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025 auf der Internetseite der Stadt Heringen (Werra) veröffentlicht; sie sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich:
Internetseite der Stadt Heringen (Werra): www.heringen.de, dort unter der Rubrik: Stadtverwaltung / Bauleitplanung / Bauleitplanverfahren
Zentrales Internetportal des Landes: https://bauleitplanung.hessen.de/
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB werden folgende Hinweise gegeben:
1. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Heringen (Werra), Raum 1.8, Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra) während der allgemeinen Dienststunden. Die allgemeinen Dienststunden sind: montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr.
2. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Heringen (Werra) abgegeben werden.
3. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich, postalisch oder zur Niederschrift) in der Stadtverwaltung abgegeben werden:
E-Mail: info@heringen.de
Postanschrift/Anschrift der Verwaltung:
Magistrat der Stadt Heringen (Werra), Rathaus, Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra)
4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 16. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Heringen (Werra) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
5. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Zu den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Dokumenten, die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bereitgestellt werden, gehören:
- Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbargemeinden (aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein),
- Faunistische Erfassungen und Biotopkartierung.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Sonstige Hinweise
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Bauleitplanverfahren und auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutzgrundverordnung und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird ggf. in öffentlicher Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beraten und entschieden bzw. können diese in weiteren Verfahrensschritten Bestandteil einer öffentlichen Auslegung werden. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahme an den Stellungnehmenden/die Stellungnehmende erfolgen.
Die Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens wurde gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Diese öffentliche Bekanntmachung für die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heringen (Werra) wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung der Stadt Heringen (Werra) ortsüblich bekanntgemacht.
Heringen (Werra), den 07. November 2025
Daniel Iliev
Bürgermeister
Ansprechpartner
Fachbereich 3-Bauen
Fachbereichsleiter
Michael Franz
(06624)933-302
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