Ausscheiden eines Vertreters der Stadtverordnetenversammlung


B e k a n n t g a b e

Ausscheiden eines Vertreters der Stadtverordnetenversammlung und Nachrücken eines noch nicht berufenen Bewerbers

Der Stadtverordnete des Wahlvorschlages der SPD Herr Michel Patryas Hermann-Löns-Straße 8 36266 Heringen (Werra) hat zum 21.03.2024 auf seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet, da er zum Stadtrat in den Magistrat gewählt wurde. Gemäß § 34 (1) des Kommunalwahlgesetzes (KWG) vom 07.03.2005, geändert durch Gesetz vom 08. Dezember 2021 (GVBl. S 871), rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber an seine Stelle. Ich stelle fest, dass Herr Michel Patryas zum 21.03.2024 aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen (Werra) ausgeschieden ist und für ihn vom Wahlvorschlag der SPD Herr Dieter Guderjahn geb. 07.09.1949 in Heringen (Werra), Rentner, Bodenweg 8 36266 Heringen (Werra) nachrückt. Gegen diese Feststellung sind die Rechtsbehelfe nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach können Wahlberechtigte des Wahlkreises der Stadt Heringen (Werra) binnen einer Auschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Heringen (Werra), Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra) einzureichen.

Heringen (Werra), 21.03.2024
Der Wahlleiter
gez. Adam

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