Ausscheiden eines Vertreters des Ortsbeirates Heringen und Nachrücker


B e k a n n t g a b e

Ausscheiden eines Vertreters des Ortsbeirates Heringen und Nachrücken eines noch nicht berufenen Bewerbers

Das Ortsbeiratsmitglied des Wahlvorschlages der WGH

Frau Simone Kühnel
Fuldische Aue 25
36266 Heringen (Werra)

hat zum 30.04.2026 auf ihren Sitz im Ortsbeirat Heringen verzichtet, da sie zur Stadträtin in den Magistrat gewählt wurde.

Gemäß § 34 (1) des Kommunalwahlgesetzes (KWG) vom 07.03.2005, geändert durch Gesetz vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber an ihre Stelle.

Ich stelle fest, dass

Frau Simone Kühnel

zum 30.04.2026 aus dem Ortsbeirat Heringen ausgeschieden ist  und für sie vom Wahlvorschlag der WGH

Herr Oliver Kühnel
geb. 16.11.1967 in Gießen,
Vermögensberater,
Fuldische Aue 25
36266 Heringen (Werra)

nachrückt.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsbehelfe nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach können Wahlberechtigte des  Wahlkreises (Ortsbezirk Heringen) binnen einer Auschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Heringen (Werra), Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra) einzureichen.

Heringen (Werra), 30.04.2026

Der Wahlleiter der Stadt Heringen (Werra)
gez. Adam

 

 




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Fachbereich 2-Bürgerdienste
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