Bauleitplanung der Stadt Heringen, ST Wöfershausen


Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Heringen, ST Wöfershausen

17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heringen hier im ST Wölfershausen

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB
b) Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

a)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen hat am 12.12.2024 den Beschluss zur Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im ST Wölfershausen gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Der Vorhabenträger, welcher seine Werkstadt an der Herforder Str. 37 im Stadtteil Wölfershausen betreibt, ist aufgrund der engen Platzverhältnisse auf dem Betriebsgrundstück gezwungen, für das Abstellen von Fahrzeugen einen zusätzlichen Parkplatz in unmittelbarere Nähe seiner Werkstadt / Betriebes zu errichten.

Mit der Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplans und einem parallel dazu aufzustellenden Bebauungsplan sollen dafür planungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen werden.

Der räumliche Geltungsbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtteil Wölfershausen umfasst das Flurstück 263/95, Flur 1 der Gemarkung Wölfershausen mit einer Gesamtfläche von rd. 4.886 m² (rd. 0,5 ha). Der räumliche Geltungsbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Wölfershausen.

Der Geltungsbereich ist der anliegenden Karte zu entnehmen.

b)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen hat dem Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans im St Wölfershausen in ihrer Sitzung am 06.11.2025 zugestimmt und die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB beschlossen.

Die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Im Rahmen der Verfahren ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Vorentwurf zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans im ST Wölfershausen einschließlich der Begründung in der Zeit von

vom 15.12.2025 bis einschließlich 20.01.2026

im Rathaus der Stadt Heringen (Werra), Raum 1.8, Obere Goethestraße 17 in 36266 Heringen (Werra) aus und werden während folgender Dienststunden bereitgehalten, sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt:

Mo - Fr: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Di:         14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Do:        14.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Die Unterlagen der 17. Änderung des Flächennutzungsplans im ST Wölfershausen können während der Auslegungsfrist auch über die lnternetportale:

Stadt Heringen (Werra): 
www.heringen.de/stadtverwaltung/bauleitplanung/bauleitplanverfahren/bauleitplanungen_bebauungsplaene.html

Land Hessen:
www.bauleitplanung.hessen.de

Büro KH Planwerk GmbH:
https://www.kh-planwerk.de/aktuelles

gemäß § 4a Absatz 4 BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Heringen (Werra), Fachbereich 3 – Bauen, Obere Goethestraße 17 in 36266 Heringen (Werra), innerhalb der Dienststunden der Gemeindeverwaltung oder dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH, Bahnhofstraße 6 in 99084 Erfurt, vorgebracht werden.

Sollten während des Beteiligungszeitraums Zugangsbeschränkungen ganz oder zeitweise bestehen, gilt hier, dass eine Einsichtnahme nur nach telefonischer Vereinbarung möglich ist. Die Zugangsbeschränkungen und die Vereinbarung zur Einsichtnahme sind telefonisch unter folgender Nummer zu erfragen: 06624 / 933-302.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB an ein Planungsbüro übertragen wurde.

Hinweis:

Die Bekanntmachung erfolgt am 05.12.2025 zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Heringen (Werra) https://www.heringen.de/stadtverwaltung/bauleitplanung/bauleitplanverfahren.

hier: räumlicher Geltungsbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) ST Wölfershausen,

Plan genordet, ohne Maßstab

Heringen (Werra), den 27.11.2025

Daniel Iliev
Bürgermeister

 




Ansprechpartner

Fachbereich 3-Bauen
Fachbereichsleiter
Michael Franz
 (06624)933-302
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