Zahlungserinnerung


 

Die Stadtkasse Heringen (Werra) weist darauf hin, dass am 15.05.2025 folgende Abgaben (Steuer-
und Gebührenverpflichtungen) für das 2. Quartal 2025 fällig werden:

Grundsteuern A

Grundsteuern B

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

sonstige Steuern und Abgaben

Die Stadtkasse Heringen (Werra) bittet die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten und
insbesondere um fristgerechte Entrichtung der fällig werdenden Abgaben.

 

Heringen (Werra), 30.04.2025                                      

    DER MAGISTRAT DER
STADT HERINGEN (WERRA)
     - STADTKASSE -




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Fachbereich 4-Finanzen
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Bernd Roos
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