Zahlungserinnerung


Die Stadtkasse Heringen (Werra) weist darauf hin, dass am 15.11.2025 folgende Abgaben (Steuer-
und Gebührenverpflichtungen) für das 4. Quartal 2025 fällig werden:

- Grundsteuern A

- Grundsteuern B

- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

- sonstige Steuern und Abgaben

Die Stadtkasse Heringen (Werra) bittet die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten und 
insbesondere um fristgerechte Entrichtung der fällig werdenden Abgaben.

Heringen (Werra), 05.11.2025   

DER MAGISTRAT DER STADT HERINGEN (WERRA)
                   - STADTKASSE -




Ansprechpartner

Fachbereich 4-Finanzen
Stellv. Leiterin Stadtkasse
Marie-Christin Deist
 (06624)933-243
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