Zahlungserinnerung
Die Stadtkasse Heringen (Werra) weist darauf hin, dass am 15.05.2025 folgende Abgaben (Steuer-
und Gebührenverpflichtungen) für das 2. Quartal 2025 fällig werden:
Grundsteuern A
Grundsteuern B
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
sonstige Steuern und Abgaben
Die Stadtkasse Heringen (Werra) bittet die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten und
insbesondere um fristgerechte Entrichtung der fällig werdenden Abgaben.
Heringen (Werra), 30.04.2025
DER MAGISTRAT DER
STADT HERINGEN (WERRA)
- STADTKASSE -
Ansprechpartner
Fachbereich 4-Finanzen
Fachbereichsleiter
Bernd Roos
(06624)933-231
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