Stellenausschreibung (Stellv.) Schwerbehindertenbeauftragte/r (m/w/d)
Stellenausschreibung
der Stadt Heringen (Werra)
Der Magistrat der Stadt Heringen (Werra) hat am 02.06.2025 beschlossen, die Neubesetzung der Stellen
des Schwerbehindertenbeauftragten (m/w/d)
und
des Stellvertretenden Schwerbehindertenbeauftragten (m/w/d)
im städtischen Mitteilungsblatt öffentlich auszuschreiben.
Der Schwerbehindertenbeauftragte und der Stellvertretende Schwerbehindertenbeauftragte sollen den Behinderten der Stadt Heringen (Werra) Hilfestellung bei der Verbesserung und Erleichterung ihrer besonderen Lebenssituation bieten. Sie vertreten die Interessen der Behinderten, sollen als Mittler zwischen den Behinderten und den Organen der Stadt auftreten sowie die städtischen Gremien in Behindertenfragen sachkundig beraten.
Die Inhaber der Ehrenämter werden vom Magistrat vorgeschlagen, von der Stadtverordnetenversammlung gewählt und danach vom Magistrat in ihr Ehrenamt berufen. Die Berufung des Schwerbehindertenbeauftragten und des Stellvertretenden Schwerbehindertenbeauftragten erfolgt für die Dauer von vier Jahren und besteht rückwirkend ab dem 01.01.2025.
Die Tätigkeit ist anspruchsvoll und vielseitig: Sie erfordert Einsatzbereitschaft und Engagement sowie Zuverlässigkeit und Sachkenntnis.
Wiederholte – auch mehrfach wiederholte – Berufungen in den Ehrenämtern für die Dauer von jeweils vier Jahren sind möglich.
Bewerbungen sind bis spätestens 30.06.2025 zu richten an den
Magistrat der Stadt Heringen (Werra),
Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra).
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Oberamtsrat Michael Ernst, Leiter des Fachbereichs Organisation, Personal und zentrale Dienste (Telefon 06624/933-210)
Ansprechpartner
Fachbereich 1-Organistaion, Personal, zentrale Dienste
Büroleitender Beamter
Michael Ernst
(06624)933-210
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