3. Stadtlauf in Heringen am 22.06.2024


Ausschreibung

 Werralauf Heringen 2024 - (3. Stadtlauf in Heringen)

In Kooperation mit der Stadt Heringen führt die Triathletenschmiede Werratal e.V. einen Stadtlauf in der Nähe des Festplatzes in Heringen durch. Es wird eine Laufveranstaltung für Jung und Alt.

Veranstalter: Stadt Heringen (Werra)

Termin: Samstag, den 22.06.2024

Start/Ziel: neben dem Festplatz / Sportplatz an der Werra

 

Wettbewerbe:

Bambinilauf:
Start 19:00 Uhr 400 m Wendepunktstrecke vom Festplatz an der Werra entlang Richtung Widdershausen, Altersklassen Jahrgang 2018 und jünger

Schülerlauf:
Start 19:15 Uhr 1.200 m Wendepunktstrecke vom Festplatz an der Werra entlang Richtung Widdershausen, Altersklassen ab Jahrgang 2018 bis einschließlich Jahrgang 2009

Hauptlauf:
Start 19:30 Uhr 4.000 m Wendepunktstrecke vom Festplatz an der Werra entlang Richtung Widdershausen, ab Jahrgang 2011 in der jeweiligen Altersklasse

Strecken:
Die Strecken sind Wendepunktstrecken vom Festplatz bis maximal nach Widdershausen an der Werra entlang, es handelt sich meist um geschotterte Wirtschaftswege, Steigungen sind nicht vorhanden, an den Wendepunkten erfolgt eine Kontrolle

Startpreis: 
kostenfreier Start bei allen Läufen

Zeitnahme:
durch die Triathletenschmiede Werratal e.V.

Zeiterfassung:
elektronisch mittels Startnummern-Transponder

Anmeldung:
ausschließlich online unter www.triathletenschmiede.de bis 22.06.2024 um 18:30 Uhr

Startnummern:
Ausgabe am Tag der Veranstaltung bis 30 Minuten vor dem jeweiligen Start, die Startnummern-Transponder (nicht knicken) sind gut sichtbar vorne zu tragen. Nach dem Zieleinlauf werden die Startnummern-Transponder wieder eingesammelt bzw. müssen wieder abgegeben werden.

Ergebnisse:  
direkt nach dem Lauf und online unter www.triathletenschmiede.de

Ehrungen:
Urkunden für alle Teilnehmer

Parken:
ausgewiesene Flächen und Parkplätze im Rahmen des Stadtfestes

Umkleide:
nicht vorhanden

Duschen:
vor Ort leider keine Möglichkeit

Toiletten: 
direkt beim Start/Zielbereich beim Festgelände

Haftung:
Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle und daraus entstehende Folgen oder Sachbeschädigungen. Jeder Teilnehmer ist selbst für seine Versicherung verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände. Jeder Teilnehmer ist selbst für einen ausreichenden Fitness- und Gesundheitszustand verantwortlich. Die STVO ist zu beachten. Den Anweisungen der Streckenposten ist Folge zu leisten. Die Teilnehmer erklären sich bereit für Pressezwecke Film- und Fotoaufnahmen zu gestatten. Es gilt abschließend die neue DS-GVO.




Ansprechpartner

Fachbereich 5 -Wirtschaft|Entwicklung|Kultur
Simone Mohr
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