Zahlungserinnerung 15.02.2023
Die Stadtkasse Heringen (Werra) weist darauf hin, dass am 15.02.2023 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) für das I. Quartal 2023 fällig werden:
Grundsteuern A
Grundsteuern B
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
sonstige Steuern und Abgaben
Die Stadtkasse Heringen (Werra) bittet die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten und insbesondere um fristgerechte Entrichtung der fällig werdenden Abgaben.
Heringen (Werra), 24.01.2023
DER MAGISTRAT DER
STADT HERINGEN (WERRA)
-STADTKASSE -
Ansprechpartner
Fachbereich 4-Finanzen
Stadtkasse
Tatjana Reimer
(06624)933-242
(06624)933-100
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