Flurbereinigungsverfahren Widdershausen Rohrlache
Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
- Flurbereinigungsbehörde -
Hans-Scholl-Straße 6
34576 Homberg (Efze)
Tel.-Nr.: +49 (611) 535 2000 Fax-Nr.: +49 (611) 535 2101
E-Mail: info.afb-homberg@hvbg.hessen.de
Öffentliche Bekanntmachung
Gz.: 2-HR-05-26-11-01-B-0009#001
Flurbereinigungsverfahren Widdershausen Rohrlache
Verfahrensnummer: VF 2611
Ladung zur Informationsveranstaltung
über die geplante Einstellung der Flurbereinigung
Widdershausen Rohrlache (VF 2611)
Das Flurbereinigungsverfahren Widdershausen Rohrlache (VF 2611) im Landkreis Hersfeld-Rotenburg im Gemeindegebiet der Stadt Heringen (Werra) in den betroffenen Gemarkungen Heringen, Leimbach und Widdershausen soll gemäß § 9 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung eingestellt werden.
Das Flurbereinigungsverfahren wurde mit Beschluss vom 15.10.2021 angeordnet. Die Anordnung erfolgte als vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG und sollte insbesondere zur bodenordnerischen Unterstützung für die Erreichung folgender Ziele dienen:
- Neuordnung der Grundstücke und Zusammenlegung des betroffenen Grundbesitzes für die Landwirtschaft, den
Natur- und den Gewässerschutz
- Auflösung bestehender Landnutzungskonflikte
- Neuordnung der Grundstücke zur Unterstützung des Maßnahmenplanes für das FFH-Gebiet „Rohrlache von
Heringen“
- Flächenbereitstellung für die Renaturierung des Schwarzen Grabens zur Umsetzung der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie
- Unterstützung bei der Verlegung des Werratal-Radweges, möglichst unter Umgehung des Naturschutzgebietes
Die bei der Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens definierten Ziele und der damit verbundene Mehrwert für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen können nicht erreicht werden. Eine rechtskonforme Wertermittlung der Grundstücke im Flurbereinigungsverfahren ist aufgrund von aktuellen naturschutzrechtlichen Auflagen nicht umsetzbar. Ohne die Durchführung einer Wertermittlung ist eine wertgleiche Landabfindung der betroffenen Eigentümer und Eigentümerinnen gemäß § 44 FlurbG und somit eine Weiterbearbeitung des Flurbereinigungsverfahrens nicht möglich. Aufgrund dieser nachträglich eingetretenen Umstände, ist aus heutiger Sicht die Fortführung des Flurbereinigungsverfahrens nicht zweckmäßig und nicht durchführbar.
Da es sich um ein Flurbereinigungsverfahren gemäß § 86 FlurbG handelt, erfolgt die Einstellung durch das Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze), welche das Flurbereinigungsverfahren auch angeordnet hatte.
Die Herstellung eines geordneten Zustandes ist in diesem Verfahren nicht notwendig, da keine örtlichen Maßnahmen durch die Flurbereinigungsbehörde oder durch die Teilnehmergemeinschaft umgesetzt wurden.
Das Flurbereinigungsgebiet geht aus der Übersichtskarte (Anlage 1) der öffentlichen Bekanntmachung und aus der Gebietsübersichtskarte (Anlage 2) hervor.
Gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG in Verbindung mit § 9 FlurbG sind vor der Einstellung des Flurbereinigungsverfahrens die beteiligten Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen eingehend über die Gründe einschließlich der entstehenden Kosten aufzuklären.
Hierzu findet am
Mittwoch, dem 11. März 2026 um 18:00 Uhr
im Gemeinschaftshaus Herfa, Eisenacher Straße 18
in 36266 Heringen (Werra) - Herfa
eine Informationsveranstaltung statt.
Eingeladen sind alle Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen der im Verfahrensgebiet gelegenen Grundstücke sowie die den Eigentümern und Eigentümerinnen gleichstehenden Erbbauberechtigten.
Pächter und Pächterinnen von Grundstücken des Flurbereinigungsgebietes sowie weitere Interessierte können ebenfalls an dieser Veranstaltung teilnehmen.
Die öffentliche Bekanntmachung der Ladung zur Informationsveranstaltung und der Übersichtskarte (Anlage 1) erfolgt in der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Heringen (Werra) sowie in den angrenzenden Gemeinden Friedewald, Philippsthal und Wildeck und in den angrenzenden Städten Vacha und Werra-Suhl-Tal.
Darüber hinaus ist diese Ladung inklusive der Gebietsübersichtskarte (Anlage 2) über die Internetseite:
https://hvbg.hessen.de/VF2611 abrufbar.
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Für Rückfragen stehen folgende Beschäftigte des Amtes für Bodenmanagement Homberg (Efze) zur Verfügung: Frau Heike Wiegand unter Tel. Nr. 0611/535-2258 oder E-Mail heike.wiegand@hvbg.hessen.de und Herr Tobias Mand unter der Tel. Nr. 0611/535-2313 oder E-Mail tobias.mand@hvbg.hessen.de.
Homberg (Efze), den 15.01.2026
Im Auftrag
gez. LS
Wiegand, Verfahrensleiterin