Illegale Entsorgung von Grünschnitt


Heringen (Werra), 17.10.2025


 

A M T L I C H E   B E K A N N T M A C H U N G

Illegale Entsorgung von Grünschnitt

Aus gegebenen Anlass weist das Ordnungsamt der Stadt Heringen (Werra) darauf hin, dass Grünschnitt, Gras, Laub, Zweige, etc., derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, rechtlich als Abfall gelten und nicht im Wald, in der freien Natur, auf Grünflächen oder an Bachläufen entsorgt werden dürfen. Diese Art der Entsorgung ist illegal!

Leider wird immer wieder festgestellt, dass Gartenabfälle an öffentlichen Wegen, Bachläufen oder Waldflächen abgekippt wurden, auch wenn es sich „nur“ um etwas Rasenschnitt handelt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) §§ 15 und 17 dar, wonach die Besitzer von Abfällen verpflichtet sind, diese zu beseitigen und dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Laut Abfallgesetz müssen Gartenabfälle zu Kompostieranlagen und Grünschnittcontainern gebracht werden, wenn man diese nicht selbst im Garten kompostiert.

Wer seinen Grünschnitt im Wald, in Grünanlagen oder auf ähnlichen Flächen entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden kann.

Das Bundesamt für Naturschutz weist in einer Pressemitteilung auf die Konsequenzen einer illegalen Entsorgung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen hin: Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus. Anspruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen.

Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs. Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nicht-heimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen können.

Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflächen oder unter Büschen, auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln.

Pflanzliche Abfälle sind entweder - wie der übrige Müll - dem öffentlichen Entsorgungsträger zu überlassen oder können im eigenen Garten durch Verrotten, Einbringen in den Boden oder Kompostieren beseitigt werden.

Für den Fall, dass der Platz in der 120 Liter Biotonne nicht ausreichend ist, kann bei dem AZV auch der Austausch in eine 240 Liter Biotonne beantragt werden.

Außerdem besteht die Möglichkeit den Grünschnitt auch weiterhin im Wertstoffsammelzentrum der Stadt Heringen (Werra) zu den vorgegebenen Öffnungszeiten abzugeben.

Wir möchten Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, für das Thema „illegale Entsorgung“ sensibilisieren und um Mithilfe bitten. Teilen Sie uns Ihre Beobachtungen mit. Die Stadtverwaltung nimmt sachdienliche Hinweise gerne auch vertraulich entgegen.

-Fachbereich Bürgerdienste-
    Stadt Heringen (Werra)

 




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