Fertigstellung der Verkehrsanlage „Bahnhofstraße“ im ST Heringen
Fertigstellung der Verkehrsanlage „Bahnhofstraße“ im ST Heringen und Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes für die Verkehrsanlage gemäß § 11 Hess KAG
Der Magistrat der Stadt Heringen (Werra) hat durch Beschluss vom 19.10.2026 die Verkehrsanlage „Bahnhofstraße“ im ST Heringen als endgültig fertig gestellt im Sinne von § 5. Abs. 1 der Satzung der Stadt Heringen (Werra) über das Erheben von Straßenbeiträgen vom 01.01.2021 (StrBS) erklärt.
Es handelt sich um eine beitragspflichtige Maßnahme im Sinne des § 11 Hess. Gesetz über kommunale Abgaben und StrBS.
Als Fertigstellungszeitpunkt wurde der 19.10.2026 festgestellt. Die Verkehrsanlage dient überwiegend dem Anliegerverkehr.
Als nachgewiesener Aufwand für diese Erneuerungsmaßnahme wurden 217.787,19 € ermittelt.
Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Heringen (Werra), den 23.10.2026
DER MAGISTRAT
Gez. Iliev
Bürgermeister