Zahlungserinnerung Steuer- und Gebührenverpflichtungen


Zahlungserinnerung

 

Die Stadtkasse Heringen (Werra) weist darauf hin, dass am 15.05.2024 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) für das 2. Quartal 2024 fällig werden:

Grundsteuern A

Grundsteuern B G

ewerbesteuer-Vorauszahlungen

sonstige Steuern und Abgaben

 

Die Stadtkasse Heringen (Werra) bittet die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten und insbesondere um fristgerechte Entrichtung der fällig werdenden Abgaben.

 

Heringen (Werra), 25.04.2024                          DER MAGISTRAT DER STADT HERINGEN (WERRA) - STADTKASSE -




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Fachbereich 4-Finanzen
Stellv. Leiterin Stadtkasse
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